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   OVG Sachsen, 20.08.2018 - 3 A 56/18   

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OVG Sachsen, 20.08.2018 - 3 A 56/18 (https://dejure.org/2018,26991)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.08.2018 - 3 A 56/18 (https://dejure.org/2018,26991)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. August 2018 - 3 A 56/18 (https://dejure.org/2018,26991)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 1 Satz 1 GrStG, § 86 VwGO, § 93 Satz 1 VwGO, § 146 Abs. 2 VwGO
    Grundsteuererlass; Minderung Rohertrag; Vermietungsbemühungen; Amtsermittlung; Sachaufklärungspflicht; Zeugenbeweis; Verfahrensfehler; Verfahrenstrennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 20.06.2016 - 3 A 195/16

    Erlass; Grundsteuer; Zulassungsantrag; Auslegung; Vertreten müssen; Minderung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 3 A 56/18
    Hierzu lässt die Dauer einer Beauftragung keinerlei Rückschlüsse zu (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. Juni 2016 - 3 A 195/16 -, juris Rn. 12).

    11 Ernstliche Zweifel folgen auch nicht aus der Bezugnahme des Verwaltungsgerichts auf den Beschluss des Senats vom 20. Juni 2016 (- 3 A 195/16 -, juris).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 3 A 56/18
    Eine Zulassung der Berufung scheidet allerdings aus, wenn sich das angefochtene Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 2. August 2011 - 2 A 721/09 -, juris Rn. 7 m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, juris Rn. 7 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 13.02.2017 - 9 B 37.16

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; Grundsteuererlass;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 3 A 56/18
    Aus den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 13. Februar 2017 - 9 B 37/16 -, juris) und des OVG NRW (Urt. v. 20. März 2014 - 14 A 1513/12 -, juris) lässt sich nichts anderes entnehmen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - 14 A 1513/12

    Hinreichende Vermietungsbemühungen für den Ausschluss eines Vertretenmüssens der

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 3 A 56/18
    Aus den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 13. Februar 2017 - 9 B 37/16 -, juris) und des OVG NRW (Urt. v. 20. März 2014 - 14 A 1513/12 -, juris) lässt sich nichts anderes entnehmen.
  • OVG Sachsen, 01.08.2017 - 3 A 418/16

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Anfangsverdacht

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 3 A 56/18
    Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Beweisantrag mit einer zutreffenden Begründung abgelehnt worden ist (SächsOVG, Beschl. v. 1. August 2017 - 3 A 418/16 -, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 19.07.2016 - 3 A 32/15

    Wehrdienstverweigerung; Gewissensentscheidung; Aufklärungsrüge

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 3 A 56/18
    Eine Divergenz liegt hingegen nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen solchen Rechtssatz im Einzelfall übergeht, rechtsfehlerhaft für nicht anwendbar erachtet oder daraus nicht die gebotenen Folgerungen zieht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Juli 2016 - 3 A 32/15.A - , juris Rn. 12 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 20.04.2011 - 4 A 102/11

    Anschlusszwang, Benutzungszwang, Kleinkläranlage, Stilllegungsanordnung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 3 A 56/18
    Sie sind damit grundsätzlich der Beurteilung des Berufungsgerichts im Rahmen von § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO entzogen (SächsOVG, Beschl. v. 20. April 2011 - 4 A 102/11 -, juris Rn. 33).
  • OVG Sachsen, 02.08.2011 - 2 A 721/09

    Berufungszulassung, Täuschung, Aberkennung der Prüfungsleistung

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 3 A 56/18
    Eine Zulassung der Berufung scheidet allerdings aus, wenn sich das angefochtene Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 2. August 2011 - 2 A 721/09 -, juris Rn. 7 m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, juris Rn. 7 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 20.10.2016 - 3 A 521/16

    Stützmauer, Straße, Bestandteil, öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch,

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 3 A 56/18
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 20. Oktober 2016 - 3 A 521/16 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 26.04.2017 - 3 A 239/16

    Fahrerlaubnis, Neuerteilung; Fahreignung; Zweifel an Fahreignung; Fahrradfahrt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 3 A 56/18
    Zur Darlegung des Zulassungsgrunds bedarf es der Bezeichnung konkreter Tatsachen- oder Rechtsfragen, deren Klärung besondere Schwierigkeiten begründet (SächsOVG, Beschl. v. 26. April 2017 - 3 A 239/16 -, juris Rn. 15 f. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 04.11.2016 - 3 A 493/16

    Gefährliche Hunde, Beweiswürdigung, Aufklärungsrüge, Überzeugungsgrundsatz,

  • OVG Sachsen, 02.10.2020 - 3 A 1248/19

    Hilfe im Arbeitsleben; Erwerbsminderung; Arbeitsassistenz; Arbeitsplatz; Minijob;

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert die Bezeichnung der konkreten Frage, die sowohl für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war, als auch für das Berufungsverfahren erheblich sein würde (SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2018 - 3 A 56/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).19 Die Klägerin formuliert in ihrer Zulassungsbegründung schon keine Frage, der nach ihrer Meinung eine grundsätzliche Bedeutung zukommen soll.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - 3 L 103/19

    Ausschlusses aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Eine die Berufung eröffnende Divergenz im Sinne dieser Vorschrift ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn ein inhaltlich bestimmter, die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz dargelegt wird, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des übergeordneten Oberverwaltungsgerichts oder eines ansonsten in der Vorschrift aufgeführten Gerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (st. Rspr. des BVerwG zum Revisionszulassungsgrund der Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 -, juris Rn. 3; zu § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO vgl. z. B. BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 13a ZB 18.737 -, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschluss vom 20. August 2018 - 3 A 56/18 -, juris Rn. 19; OVG NRW, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 A 713/16 -, juris Rn. 27; OVG LSA, Beschluss vom 29. Dezember 2009 - 4 L 187/09 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 28.09.2018 - 3 A 947/18

    Freizügigkeit; Verwandter; Unterhaltsgewährung

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert die Bezeichnung der konkreten Frage, die sowohl für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war, als auch für das Berufungsverfahren erheblich sein würde (SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2018 - 3 A 56/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 09.06.2021 - 3 A 133/20

    Sachverhalt; Amtsermittlung; Darlegung; Wohngeld

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert die Bezeichnung der konkreten Frage, die sowohl für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war, als auch für das Berufungsverfahren erheblich sein würde (SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2018 - 3 A 56/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Saarland, 17.10.2018 - 1 A 406/17

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Der weitere Einwand der Klägerin, es bestünden ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, weil das Verwaltungsgericht entgegen dem von ihr gestellten Beweisantrag davon abgesehen habe, ein Sachverständigengutachten einzuholen, "um den tatsächlichen Grenzverlauf feststellen zu lassen", verkennt, dass das Unterlassen einer Beweiserhebung - wenn eine solche im Sinne einer Entscheidungserheblichkeit erforderlich gewesen wäre - wegen Verletzung der sich aus § 86 Abs. 1 VwGO ergebenden Aufklärungspflicht einen Verfahrensmangel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO begründet (siehe hierzu unten unter 2.), für sich genommen aber keine Rückschlüsse auf die Ergebnisrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung zulässt.(vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 20.8.2018 - 3 A 56/18 -, juris, Rdnr. 7).
  • OVG Sachsen, 03.12.2019 - 3 A 779/18

    Wohngeld; Amtsermittlung; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel;

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert die Bezeichnung der konkreten Frage, die sowohl für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war, als auch für das Berufungsverfahren erheblich sein würde (SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2018 - 3 A 56/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2021 - 3 L 141/21

    Änderung von Hausnummern; Berufungszulassung bei Rüge fehlerhafter

    Eine die Berufung eröffnende Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn ein inhaltlich bestimmter, die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz dargelegt wird, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des übergeordneten Oberverwaltungsgerichts oder eines ansonsten in der Vorschrift aufgeführten Gerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr des BVerwG zum Revisionszulassungsgrund der Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - juris Rn. 3; zu § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO vgl. z. B. BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 13a ZB 18.737 - juris Rn. 13; SächsOVG, Beschluss vom 20. August 2018 - 3 A 56/18 - juris Rn. 19; OVG NRW, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 A 713/16 - juris Rn. 27; OVG LSA, Beschluss vom 29. Dezember 2009 - 4 L 187/09 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 02.06.2021 - 3 A 149/21

    Schwerbehinderte; außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist;

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert die Bezeichnung der konkreten Frage, die sowohl für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war, als auch für das Berufungsverfahren erheblich sein würde (SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2018 - 3 A 56/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 23.09.2020 - 3 A 98/19

    Arbeitsassistenz; notwendige Kosten; Prognose; Entscheidungszeitpunkt

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert die Bezeichnung einer konkreten Frage, die sowohl für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war, als auch für das Berufungsverfahren erheblich sein würde (SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2018 - 3 A 56/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 16.06.2020 - 3 A 714/18

    Sicherheitsbefragung; anerkannter Flüchtling; Freiheitsstrafe; PKK;

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert die Bezeichnung der konkreten Frage, die sowohl für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war, als auch für das Berufungsverfahren erheblich sein würde (SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2018 - 3 A 56/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 21.06.2019 - 3 A 517/18

    Beihilfe; Kinder- und Jugendhilfe; Festsetzung; Verjährung; landesrechtlicher

  • OVG Sachsen, 04.12.2018 - 3 A 635/18

    Vermittlung von Sportwetten; Ereigniswette; Tor-Wette; vorbeugende

  • OVG Sachsen, 20.09.2019 - 3 A 832/18

    Ausbildungsförderung; Förderungshöchstdauer; Pflege eines Angehörigen;

  • OVG Sachsen, 06.12.2018 - 3 A 196/18

    Mögliche Rechtsverletzung; Allgemeinverfügung; Versammlungsrecht;

  • OVG Sachsen, 16.10.2018 - 3 A 563/17

    Kostenbescheid; Abstellen von Kraftfahrzeug auf Waldfläche; Holzlagerplatz

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